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Unser Verein liegt auf der Ruhrhalbinsel im Essener Südosten und ist mit rd. 2.300 Mitgliedern einer der größten Sportvereine der Region. Sein Sport- und Freizeitangebot richtet sich an alle Menschen. Sport und aktives Freizeiterleben mit anderen betrachten wir als Voraussetzungen für gesunde Lebensgestaltung und Lebensqualität. Wir bringen Menschen in Bewegung!
> KALENDER mit allen Sport- und Kursstunden, Freizeitaktiviäten, Sportevents, sonstigen Terminen. Hier kann erkannt werden, ob eine Sportstunde ggf. ausfällt. (Bitte darauf achten, ob es am Anfang eines jedes Tages eine generelle Regelung für den Tag gibt.)
Interessenten*innen melden sich bitte zur Vereinbarung eines Gesprächtermins (sport@tve-burgaltendorf.de).
N E U ab 29.04.2025: Tischtennis für Jungen & Mädchen von 10 bis 17 J.
Turnhalle Holteyer Str. 25, dienstags, 18.30 - 20.00 h; Ltg.: Peter Bergmann
N E U ab 28.04.2025: Basketball für Kinder von 8-10 J.
Sporthalle Auf dem Loh (1/3-Hallenteil), montags, 16.00 - 17.15 h; Ltg: Marc Frenzel
N E U ab 05.05.2025: Basketball für junge Leute ab 16 J.
Turnhalle Holteyer Str. 25, montags, ab 20.00 - 21.45 h; Ltg: Christoph Schulze
Am 08.04.2025 starteten 18 TVE-ler*innen zu zwei Wahrzeichen unserer Landeshauptstadt Düsseldorf.
Das erste Ziel war der Rheinturm. Mit 240 Metern ist er das höchste Bauwerk der Stadt. Per Aufzug erreichten wir in Windeseile die Aussichtsebene in 170 Metern Höhe. Wir hatten einen grandiosen Blick über den Rhein mit Medienhafen, die Altstadt und zu den umliegenden Stadtteilen. Die Zeit reichte auch noch für eine kleine Erfrischung im Turmcafé.
Pünktlich erreichten wir unser zweites Ziel. Es war das unmittelbar benachbarte Landtagsgebäude. Dort wurden wir vom Sicherheitspersonal freundlich empfangen. Nach einer Zugangskontrolle begann unsere informative Führung.
Im Landtagsforum und auf der Zuschauertribüne im Plenarsaal erhielten wir im Rahmen eines Vortrags einen Einblick in die Struktur und Arbeitsweise des Landtags. Der Höhepunkt des Tages war zweifellos eine Diskussionsrunde mit dem Landtagsabgeordneten und zugleich Fraktionsvorsitzenden der CDU im Rat der Stadt Essen, Herrn Fabian Schrumpf. Er hatte sich die Zeit genommen, all unsere Fragen zu aktuellen politischen Themen zu beantworten. Zum Abschluss wurden alle Teilnehmenden ins Landtagsrestaurant zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Fazit: Der Ausblick in luftiger Höhe und der Besuch des Landtags war für uns alle ein lohnendes Erlebnis. Im Landtag wurde uns unsere Demokratie noch einmal ein Stück nähergebracht.
Sigrid Trittel
Am 05. April fanden die Einzel-Stadtmeisterschaften im Leistungsturnen statt. In drei Durchgängen gingen unsere Turnerinnen an den Start. Ein großes Dankeschön geht daher zunächst an unsere Trainerinnen und Kampfrichterinnen, die an diesem Tag über 12 Stunden in der Sporthalle standen. Ohne euch hätten wir nicht am Wettkampf teilnehmen können.
Nach einer guten Vorbereitung im Training startete der erste Durchgang mit den jüngsten Turnerinnen der Altersklassen (AK) 7 und AK 8. Für einige war dies ihr erster Wettkampf und alle konnten gute Platzierungen im oberen Mittelfeld erzielen. Alice Brock (AK 7) und Liv Schultz (AK 8) erturnten sich in ihrer jeweiligen Altersklasse sogar den 2. Platz. In der AK 9 und der AK 10 gehen jedes Jahr traditionell die meisten Turnerinnen an den Start. Trotz der starken Konkurrenz in diesen Jahrgängen konnten alle TVE-Turnerinnen sehr stolz auf ihre individuellen Leistungen sein und sich gegen ihre Konkurrenz gut behaupten. In der AK 11 lieferten sich Martha Lazuk und Hannah Dakkak ein Kopf-an-Kopf-Rennen und sicherten sich schließlich den zweiten und den dritten Platz.
In den älteren Altersklassen ging das Kopf-an-Kopf-Rennen weiter. Mit nur 0,05 Punkten Abstand zum dritten Platz erturnte sich Mia Schindler (AK 12) den vierten Platz. Auch Marie Mestermann (AK 12) errang einen starken sechsten Platz und verpasste leider das Treppchen aufgrund eines Sturzes vom Balken.
Die Turnerinnen der AK 13, 14 und 15 turnten ebenfalls einen sehr souveränen Wettkampf. Leonie Horz AK 14 erreichte den 5. Platz und Marie Gerste AK 15 turnte die beste Barrenübung ihrer Altersklasse. Aufgrund der guten Wettkampfvorbereitung durch unsere Trainerinnen und die hohe Motivation der Turnerinnen wollen die Sportlerinnen dieser Altersklassen beim nächsten Wettkampf den Sprung auf`s Treppchen schaffen oder sich an neuen, schwierigeren Übungen versuchen. In der AK 18 erreichte Johanna Schlechter schließlich den dritten Platz und Lena Niekamp erturnte sich den zweiten Platz und war zudem im ersten und dritten Durchgang für uns als Kampfrichterin tätig.
Trotz einzelner kleiner Patzer und Stürze war der Wettkampf für uns somit sehr erfolgreich. Viele Turnerinnen konnten neue, schwierigere Übungen präsentieren und feuerten sich gegenseitig großartig an. Und natürlich wäre der Wettkampf nicht so gut gelaufen, hätte Sylvia nicht ihre traditionellen Brausebärchen an alle verteilt.
Auch im Training war der Wettkampf noch lange ein Thema. Daher sollen an dieser Stelle auch unsere Turnerinnen noch zu Wort kommen dürfen:
„Die Matte am Balken war so weich, da tat das Runterfallen gar nicht weh!“
„Barren war bei mir sehr gut. So gut habe ich noch nie geturnt.“
„Ich war sehr zufrieden mit mir, auch wenn ich mich am Sprung nicht getraut habe, über den Tisch zu springen.“
„Es war schön, dass auch meine Oma da war und zugeschaut hat.“
„Nur weil Jenny gesagt hat, ich soll das machen, habe ich es gemacht, und ich habe es geschafft.“
Johanna Schlechter
am 29.03.2025, 11.00 h - 12.40 h, im AKTIV PUNKT
Stimmberechtigte Teilnehmende: 36
Versammlungsleiter: Eckhard Spengler (Vorsitzender)
TAGESORNUNG
1. Begrüßung
2. Rückblick
2.1 Bericht des Vorsitzenden
2.2 Ergänzende Informationen
3. Finanzen
.1 Jahresrechnungen 2023 und 2024
.2 Prüfungsbericht über die Jahre 2022 bis 2024; Entlastungsantrag
4. Antrag auf Änderung der Vereinssatzung
5. Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge
6. Weitere Anträge
7. Ausblick
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Begrüßung (TO-P1)
Der Vorsitzende eröffnet die Mitgliederversammlung um 11.10 h und begrüßt die Anwesenden.
Er stellt die satzungsgemäß erfolgte Einladung fest und gibt bekannt, dass keine Änderungs- oder Ergänzungsanträge eingegangen seien.Entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung wird darauf hingewiesen, dass Fotos gemacht würden und dass auf Wunsch Einspruch gegen deren Veröffentlichung erhoben werden könne.
Die Anzahl der Stimmberechtigten wird ermittelt, es sind 36.
Der Vorsitzende fährt mit dem Totengedenken fort und bittet die Anwesenden, sich zu erheben.
Er dankt für die Anteilnahme.
Rückblick: Bericht des Vorsitzenden (TO-P 2.1)
Der Vorsitzende berichtet über besondere Ereignisse der letzten zwei Jahre, insbesondere über die Erfolge der Leistungsturnerinnen und die vielen nicht-sportlichen Aktivitäten, die von Mitgliedern vorbereitet und durchgeführt wurden.
Der Vorsitzende berichtet ferner, dass das Thema externe Zuwendungen intensiv angegangen worden sei. Es sei gelungen, Zuwendungen von Stiftungen, dem Essener Sportbund, der Bezirksvertretung und städtische Fördermittel sowie Sponsorengelder zu akquirieren, die den Verein in die Lage versetzten, aufwändiges Sportgerät zu beschaffen.
Zudem erläutert er, warum der TVE sich in einigen Ausgaben seiner Vereinszeitschrift "AKTIV." und auf seiner Homepage eindeutig politisch, nicht parteipolitisch, gegen rechts geäußert habe.
Rückblick: Ergänzende Informationen (TO-P 2.2)
Berthold Mutschmann nennt stellvertretend aus dem Programm der 50plus-Radeltouren einige Unternehmungen.Berthold Werth stellt als Abteilungsleiter und Trainer die Judoabteilung vor. Sina Mausehund berichtet, dass der TVE mit Basketball und Tischtennis zwei neue Sportarten eingeführt habe.
Der Vorsitzende informiert darüber, dass laut Kinderschutzgesetz NRW alle Organisationen, die Angebote für Kinder und Jugendliche vorhalten, zukünftig Schutzkonzepte vorweisen müssten.
Der Vorstand des TVE habe deshalb in seiner Sitzung am 20. März 2024 den diesbezüglichen Beschluss gefasst und Birgit Spengler und Berthold Werth als Ansprechpartner des Präventionsteams beauftragt, das Konzept zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt im Sport“ zu erarbeiten und umzusetzen.
Birgit Spengler ergänzt, dass das erarbeitete Konzept auf der Homepage zu finden sei und dass erste Schulungen der Mitarbeiter*innen erfolgt seien und weiter erfolgen würden. Auch werde weiter am Konzept gearbeitet, dass noch um die Risikoanalyse ergänzt werden müsse.
Ursula Kernebeck nennt den Erste- Hilfe-Kurs, den der TVE als interne Schulung erfolgreich durchgeführt habe.
Weiterhin hat der Verein seine Betreuer*innen des Kraftgerätetrainings intern fortgebildet.
Georg Spengler stellt die Entwicklung des Kraftgerätetrainings vor mit steigenden Anmeldungen und erweiterten Öffnungszeiten. Gleichzeitig sei der TVE bestrebt, die Geräteausstattung stets auf einem qualitativ hohen Stand zu halten.
Finanzen: Prüfungsbericht und Entlastungsantrag für die Jahre 2022-2024 (TO-P3.2)
Die Buchführung der Jahre 2022 bis 2024 wurde am 15.01.2025 durch Ulrike Ahrens geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
Der schriftliche Antrag der Buchprüferin auf Entlastung des Vorstands liegt vor, die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung erfolgt einstimmig.
Antrag auf Änderung der Vereinssatzung (TO-P 4)
Den Anwesenden liegen Exemplare der letzten Ausgabe der Vereinszeitschrift "AKTIV.", die die Einladung zur Mitgliederversammlung mit allen Antragstexten enthält, vor. Sie folgen dem Vorschlag des Vorstands, über die vorgeschlagenen Satzungsänderungen in zwei Blöcken abzustimmen:
zu Block A:
Es werden einstimmig folgende neuen bzw. geänderten Texte beschlossen.
1.1 Name
1.2 Der Verein ist Mitglied im Essener Sportbund sowie in den Fachverbänden, die für die von ihm selbst betriebenen Sportarten zuständig sind.
Zi. 2 Zweck
2.1 Der TVE verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er fördert den Sport und die damit verbundene Jugend- und Seniorenarbeit sowie Bildung und Erziehung und pflegt soziokulturelle Belange.
2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
a) Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebs für alle Altersgruppen und Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebs
c) die Durchführung von sportspezifischen Vereinsveranstaltungen
d) die Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen
e) die Durchführung von allgemeinen und sportorientierten Jugendveranstaltungen und -maßnahmen
f) Aus- und Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern*innen, Trainer*innen und Helfer*innen
g) Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Trägern von Sportangeboten
h) Angebote der bewegungsorientierten Jugendarbeit
i) Maßnahmen und Veranstaltungen zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens, der Lebensfreude, der sozialen Interaktion und des Zusammengehörigkeitsgefühls seiner Mitglieder.
j) den Betrieb eines Sport- und Gesundheitszentrums
Zi. 3 Grundsätze
Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Verein und seine Mitarbeiter*innen
- bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die kör- perliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein,
- pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.
Zur Sicherstellung hat der Vorstand ein Schutzkonzept beschlossen. Das Schutzkonzept sieht insbesondere Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein vor.
Der Verein steht für einen fairen, empathischen und sozialkompetenten Umgang miteinander.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.
Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Der Verein verpflichtet sich zu verantwortlichem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Partizipation und Nachhaltigkeit als Prinzipien einer guten Vereinsführung.
zu Block B:
Es werden einstimmig folgende Änderungen beschlossen:
Zi. 4. Mitgliedschaft
4.1 Mitgliedschaftsbeginn
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wer Mitglied werden will, stellt einen "Antrag auf Aufnahme in den TVE Burgaltendorf" in Textform (analoger Vordruck oder online-Formular über die Internetseiten des Vereins). Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin eindeutig erkennbar ist, ist der Aufnahmeantrag auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der/die gesetzliche Vertreter*in stellt den Aufnahmeantrag für eine*n Minderjährige*n bzw. willigt in den Antrag ein. Mit der Stellung des Antrags erkennt das zukünftige Mitglied die Vereinssatzung und die internen rechtlichen Regelungen an.
Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB). Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
4.2 Mitgliedschaftsende
4.2.1 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss.
Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und ist dem Verein spätestens zwei Wochen vor Jahresende schriftlich mitzuteilen.
4.2.2 Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
a) es in grober Weise den Interessen und Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder gegen das im Vereinsbereich geltende Recht (Satzung, Ordnungen, Regelungen) verstößt;
b) es dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer oder verfassungsfeindlicher Gesinnung bzw. Haltung innerhalb oder außerhalb des Vereins oder durch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei der Organisation schadet;
c) die Beiträge des laufenden Jahres trotz Erinnerung bis zum Ende des laufenden Halbjahres nicht oder nicht vollständig gezahlt worden sind. Hier entscheidet über den Ausschluss und den Ausschlusszeitpunkt der Geschäftsführende Vorstand.
4.3.5 Die Beiträge und Gebühren sind, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, jährlich bis zum 15. April zu zahlen. Die durch das Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes, ebenso die durch Rücklastschriften angefallenen Bankgebühren, wenn die Rückbelastungen durch das Mitglied verursacht worden sind.
Zi. 4.3.6 und 4.5 Ehrenmitglieder:
Mitglieder, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.
Zi.5 Organisation
Organe
Organe des TVE Burgaltendorf sind, neben den Organen der TVE-Jugend:
.1 die Mitgliederversammlung
.2 der Vorstand: .1 Vorstand .2 Vorstand im Sinne des $ 26 BGB/Geschäftsführender Vorstand
.3 der Vereinsrat
.4 der Mitarbeiterkreis Sport
.5 der Mitarbeiterkreis Organisation
.6 der Mitarbeiterkreis Freizeit
Zi. 5.1 Mitgliederversammlung
5.1.1 Einberufung
.... Eine AUSSERORDENTLICHE Mitgliederversammlung wird, vorbehaltlich des Punktes 10 (Auflösung), innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Vorstand einberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder sie schriftlich beantragt.
Die Einladung erfolgt über die Vereinszeitschrift, wenn dies nicht möglich ist, per eMail, Push-Nachricht und Homepage. Nachträgliche Ergänzungen zur mitgeteilten Tagesordnung sowie Dringlichkeitsanträge sind ausgeschlossen.
5.2.3 Vorstand im Sinne des § 26 BGB
Den Vorstand im Sinne des § 26 BGB (gesetzliche Vertreter des Vereins) bilden
- der/die Vorsitzende
- der/die Geschäftsführer/-in
- der/die Organisationsleiter/-in
Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist berechtigt, den Verein allein zu vertreten
Zi. 5.2.3 Ehrenvorsitzende/r entfällt ersatzlos.
Zi. 10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Essener Sportbund, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge (TO-P5)
Der Vorstand erläutert die Beweggründe zur Anhebung der Mitgliedsbeiträge und beantragt sie zum 01.07.2025 wie folgt:
* Einzelbeitrag für junge Leute bis 25 Jahre (bisher bis 24 J.)
von 6,75 € auf 7,25 €
* Einzelbeitrag für Erwachsene ab 26 Jahre (bisher ab 25 J.)
von 7,25 € auf 7,75 €
* Kurzzeitmitgliedsbeitrag
(nur für Mitglieder des Kraftgerätetrainings möglich)
von 7,50 € auf 8,00 €/Monat
* Familienbeitrag
für zwei Personen aus einer Familie:
von 12,50 € (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)auf 13,00€ (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)
je Monat
Die Mitgliederversammlung beschließt die vorgeschlagenen Anhebungen einstimmig.
Weitere Anträge (TO-P6)
Weitere Anträge lagen nicht vor und wurden nicht gestellt.
Ausblick (TO-P7)
Der Vorsitzende berichtet, dass das für Juni 2025 geplante Burgfest von den Burgaltendorfer Vereinen in einer gemeinsamen Erklärung abgesagt worden sei, da für bestimmte Aufgabenbereiche keine Verantwortlichen gefunden werden konnten. 2027 solle es aber stattfinden.
Am Hoffnungsfest der evangelischen Kirchengemeinde nimmt der TVE mit seinen Kinder-/Jugendlichen-HipHop-Gruppen und mit dem Vereinschor, den tonARTisten, teil.
Es wird auf das Jubiläum zum 125jährigen Bestehen des Vereins im Jahr 2026 hingewiesen. Für die Planung und Organisation einer (oder mehrerer) Veranstaltung(en) soll eine Projektgruppe gebildet werden.
Abschließend berichtet der Vorsitzende von zwei Aktionen, um die sich der Verein beworben habe, um Fördermittel für Optimierungen im Sport– und Gesundheitszentrum zu bekommen.
Zuletzt bedankt sich der Vorsitzende bei denen, die die Mitgliederversammlung vorbereitet haben und bei den erschienenen Mitgliedern.
30.03.2025/Gerhard Spengler (Geschäftsführer)
Unser gesamtes Sportangebot:
Zeitlich befristete Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder (jeweils Anmeldung erforderlich) sowie die Dauersportangebote für rd. 50 offene Sportgruppen für Mitglieder (nur Vereinsmitgliedschaft erforderlich)
Sportliche Aktivitäten außerhalb des regulären Sportbetriebs:
die Teilnahme an Turnfesten, am jährlichen Onkolauf, die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens,...
Freizeitorientierte Aktivitäten außerhalb des Sportbetriebs:
unsere monatlichen 60plus-Freizeitaktivitäten, das Boule-Spiel, das Singen bei den tonARTisten (unserem Chor), die 50plus-Radeltouren mit Einkehr, das 14tägige Spazieren gehen, die Beteiligung an den Burgfesten,...