Webseite durchsuchen

Willkommen auf unseren Internetseiten

Unser Verein liegt auf der Ruhrhalbinsel im Essener Südosten und ist mit rd. 2.300 Mitgliedern einer der größten Sportvereine der Region. Sein Sport- und Freizeitangebot richtet sich an alle Menschen. Sport und aktives Freizeiterleben mit anderen betrachten wir als Voraussetzungen für gesunde Lebensgestaltung und Lebensqualität. Wir bringen Menschen in Bewegung!

TVE-Kalender

> KALENDER mit allen Sport- und Kursstunden, Freizeitaktiviäten, Sportevents, sonstigen Terminen. Hier kann erkannt werden, ob eine Sportstunde ggf. ausfällt. (Bitte darauf achten, ob es am Anfang eines jedes Tages eine generelle Regelung für den Tag gibt.) 

Du hast Interesse, dich im TVE zu engagieren?

> Komm' auf uns zu! -  Aktuelle, DRINGENDE Bedarfe:

  • Leitung/Mitleitung des Badminton-Trainings für Kinder und/oder Jugendliche
  • Eine*n Mitarbeiter*in, die Infos anderer Mitarbeitern*innen (z.B. Werbung für ein neues Kursangebot) optisch und sprachlich in Social Media-Beiträge umsetzt.

Interessenten*innen melden sich bitte zur Vereinbarung eines Gesprächtermins (sport@tve-burgaltendorf.de).

AKTUELLES AUS DEM VEREINSLEBEN:

2025/AKTIV.178 29.03.2025

Einladung an alle Mitglieder ab 18 Jahre zur Mitgliederversammlung '25
am Sa., 29. März, 11.00 h

im AKTIV PUNKT, Holteyer Str. 29
mit gemeinsamem Frühstück zu Beginn

TAGESORDNUNG

1. Begrüßung 
2. Rückblick
2.1 Bericht des Vorsitzenden
2.2 Ergänzende Informationen
3. Finanzen
  .1 Jahresrechnungen 2023 und 2024 (Tischvorlage A)
  .2 Prüfungsbericht über die Jahre 2022 bis 2024 u. Entlastungsantrag 
4. Antrag auf Änderung der Vereinssatzung
5. Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge
6. Weitere Anträge
7. Ausblick

zu 2.2: Mitgliederentwicklung
01.01.2022: 1.890
01.01.2023: 1.941
01.01.2024: 2.151
01.01.2025: 2.344

zu 3.2: Buchprüfungsbericht
Die Buchführung der Jahre 2022 bis 2024 wurde am 15.01.2025 durch Ulrike Ahrens geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen (s. "AKTIV.178").
Die Prüferin beantragt die Entlastung des Vorstands.

zu 4: Änderungen der Vereinssatzung
(Download-Datei demnächst hier!
(neue Texte in Kursiv-Schrift) 
Zi. 1 Name
Bisher: 1.2 Der TVE ist Mitglied u.a. der Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET), über diese Mitglied des Rheinischen Turnerbundes und als solches Verein des Deutschen Turner-Bundes sowie Mitglied der Fachverbände, an deren Wettkampf- bzw. Spielbetrieb teilgenommen wird.
Neu: 1.2 Der Verein ist Mitglied im Essener Sportbund sowie in den  Fachverbänden, die für die von ihm selbst betriebenen Sportarten zuständig sind.
Zi. 2 Zweck
Bisheriger Text: siehe www.tve-burgaltendorf.de > Unser Verein > Vereinssatzung.
Neu: Der Neue Text ergibt sich aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen. Die Satzungsänderung orientiert sich an der Mustersatzung des Landessportbundes für Vereine:
2.1 Der TVE verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Er fördert den Sport und die damit verbundene Jugend- und Seniorenarbeit sowie Bildung und Erziehung und pflegt soziokulturelle Belange.
2.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
a) Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebs für alle Altersgruppen und Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
b) die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebs
c) die Durchführung von sportspezfischen Vereinsveranstaltungen
d) die Beteiligung an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen
e) die Durchführung von allgemeinen und sportorientierten Jugendveranstaltungen und -maßnahmen
f) Aus- und Weiterbildung und Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern*innen, Trainer*innen und Helfer*innen
g) Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Trägern von Sportangeboten
h) Angebote der bewegungsorientierten Jugendarbeit
i)  Maßnahmen und Veranstaltungen zur Förderung des körperlichen Wohlbefindens, der Lebensfreude, der sozialen Interaktion und des Zusammengehörigkeitsgsgefühls seiner Mitglieder.
j) den Betrieb eines Sport- und Gesundheitszentrums

Zi. 3 Grundsätze
bisher: Der Verein ist parteipolitisch neutral und räumt den Menschen aller Rassen und Nationen die gleichen Rechte ein. Er engagiert sich für die Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz.
neu: Politische und gesellschaftliche Entwicklungen erfordern eine klare Positionierung. Auch hier basieren die Änderungen auf der Mustersatzung des Landessportbundes:

Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Verein und seine Mitarbeiter*innen
- bekennen sich zu den Grundsätzen eines umfassenden Kinder- und Jugendschutzes und treten für die körperliche und seelische Unversehrtheit und Selbstbestimmung der anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein,
- pflegen eine Aufmerksamkeitskultur und führen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport durch.
Zur Sicherstellung hat der Vorstand ein Schutzkonzept beschlossen. Das Schutzkonzept sieht insbesondere Regelungen zur verpflichtenden Erklärung zu einem Ehrenkodex, zur verpflichtenden Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, zu Verhaltensrichtlinien im Umgang mit Kindern und Jugendlichen und zur Benennung von Ansprechpersonen im Verein vor.
Der Verein steht für einen fairen, empathischen und sozialkompetenten Umgang miteinander.
Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Er vertritt den Grundsatz religiöser, weltanschaulicher und ethnischer Toleranz und Neutralität. Der Verein wendet sich gegen Intoleranz, Rassismus und jede Form von politischem Extremismus. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie verbaler, körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, entgegen.
Der Verein fördert die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen und die Integration von Menschen mit Zuwanderungshintergrund. Er verfolgt die Gleichstellung der Geschlechter.
Der Verein verpflichtet sich zu verantwortlichem Handeln auf der Grundlage von Transparenz, Integrität, Partizipation und Nachhaltigkeit als Prinzipien einer guten Vereinsführung.

Zi. 4. Mitgliedschaft
bisheriger Text: Siehe o.g.  Link zur Homepage!
neu: im Wesentlichen lediglich Konkretisierungen zum Aufnahme-, Austritts- und Ausschlussverfahren:
4.1 Mitgliedschaftsbeginn
Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wer Mitglied werden will, stellt einen "Antrag auf Aufnahme in den TVE Burgaltendorf"  in Textform (analoger Vordruck  oder online-Formular über die Internetseiten des Vereins). Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin eindeutig erkennbar ist, ist der Aufnahmeantrag auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Der/die gesetzliche Vertreter*in stellt den Aufnahmeantrag für eine*n Minderjährige*n bzw. willigt  in den Antrag ein.  Mit der Stellung des Antrags erkennt das zukünftige Mitglied die Vereinssatzung und die internen rechtlichen Regelungen an.
Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet der Geschäftsführende Vorstand (Vorstand im Sinne § 26 BGB). Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.

4.2 Mitgliedschaftsende
4.2.1 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss.
Die Kündigung ist nur zum Jahresende möglich und ist dem Verein spätestens zwei Wochen vor Jahresende schriftlich mitzuteilen.
4.2.2 Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn
a) es in grober Weise den Interessen und Zielen des Vereins zuwiderhandelt oder gegen das im Vereinsbereich geltende Recht (Satzung, Ordnungen, Regelungen) verstößt;
b) es dem Verein oder dem Ansehen des Vereins durch unehrenhaftes Verhalten, insbesondere durch Äußerung extremistischer oder verfassungsfeindlicher Gesinnung bzw. Haltung innerhalb oder außerhalb des Vereins oder durch die Mitgliedschaft in einer extremistischen Partei der Organisation schadet;
c) die Beiträge des laufenden Jahres trotz Erinnerung bis zum Ende des laufenden Halbjahres nicht oder nicht vollständig gezahlt worden sind. Hier entscheidet über den Ausschluss und den Ausschlusszeitpunkt der Geschäftsführende Vorstand.

4.3.5 Die Beiträge und Gebühren sind, soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, jährlich bis zum 15. April zu zahlen. Die durch das Mahnverfahren entstehenden Kosten gehen zu Lasten des säumigen Mitgliedes, ebenso die durch Rücklastschriften angefallenen Bankgebühren, wenn die Rückbelastungen durch das Mitglied verursacht worden sind.
Zi. 4.3.6 und 4.5 Ehrenmitglieder:
Diese beiden Ziffern sollen zusammenfasst werden. Gestrichen werden soll, dass "Ehrenmitglieder freien Eintritt zu allen Veranstaltungen des Vereins haben".
neu:
Mitglieder, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

Zi.5 Organisation
Organe

Es soll erstmals der BEGRIFF des "Geschäftsführenden Vorstands" in der Satzung verankert werden. Er wird gleichgesetzt mit dem - auch bisher schon angeführten - "Vorstand im Sinne des § 26 BGB", also den gesetzlichen Vertretern/Vertreterinnen des Vereins.
Zu diesem soll allerdings der/die Sportleiter*in nicht mehr gehören, da er/sie keine geschäftsführenden und gesetzlichen Vertretungsaufgaben wahrnimmt, sondern den "Mitarbeiterkreis "Sport" (bestehend aus den Abteilungs- und ggf. Sportgruppenleiter*innen) leitet.
bisher:
...
.2 der Vorstand
neu:
.2.1 der Vorstand
.2.2 der Vorstand im Sinne des $ 26 BGB/Geschäftsführender Vorstand

Zi. 5.1 Mitgliederversammlung
5.1.1 Einberufung
neu (Kursiver Text):
....
Eine AUSSERORDENTLICHE Mitgliederversammlung wird, vorbehaltlich des Punktes 10 (Auflösung), innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Vorstand  einberufen, wenn es der Vorstand beschließt oder wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder sie schriftlich beantragt.
Die Einladung erfolgt über die Vereinszeitschrift, wenn dies nicht möglich ist, per eMail, Push-Nachricht und Homepage. 
Nachträgliche Ergänzungen zur mitgeteilten Tagesordnung sowie Dringlichkeitsanträge sind ausgeschlossen.

Zi. 5.2.3 Ehrenvorsitzende/r
bisher: Verdiente Vereinsvorsitzende können nach Ausscheiden aus dem Vorstand durch die Mitgliederversammlung zum Ehrenvorsitzenden/zur Ehrenvorsitzenden mit Sitz und Stimme im Vorstand ernannt werden.
neu: Ersatzlos streichen

Zi. 10 Auflösung des Vereins
Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET) zu mit dem Zweck der Förderung des Sports, vorzugsweise durch einen im Stadtteil Burgaltendorf neu zu gründenden, gemeinnützigen Sportverein.
neu: "Gemeinschaft Essener Turnvereine (GET)" durch "Essener Sportbund" ersetzen. 

zu 5. Antrag auf Anhebung der Mitgliedsbeiträge
Der Vorstand beantragte die Anhebung der Mitgliedsbeiträge zum 01.07.2025 wie folgt:
* Einzelbeitrag für junge Leute bis 25 Jahre (bisher bis 24 J.)
von 6,75 € auf 7,25 €
* Einzelbeitrag für Erwachsene ab 26 Jahre (bisher ab 25 J.)
von 7,25 € auf 7,75 €
* Kurzzeitmitgliedsbeitrag
(nur für Mitglieder des Kraftgerätetrainings möglich)
von 7,50 € auf 8,00 €
* Familienbeitrag
(Details siehe "Beitragsregelungen" in der AKTIV. und auf der Homepage)
für zwei Personen aus einer Familie:
von 12,50 € (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)
auf 13,00€ (+ je 3,00 € für jedes weitere Familienmitglied)
gez. Der Vorstand

2025/AKTIV.179 26.02.2025

Der TVE trauert um seine Mitarbeiterin Monika Spengler

Sie starb am Abend des 26.02. exakt einen Monat vor ihrem 70. Geburtstag an einem im August'24 diagnostizierten Speiseröhrenkrebs. Monika war Vorstandsmitglied und leitete als Übungsleiterin zuletzt, bis Mitte 2024, mit viel Herz und Fachwissen die beiden Sportgruppen "Sport in der Krebsnachsorge" und "Fit im vierten Viertel".

TRAUERFEIER (Einladung zum Download)
Es findet am Samstag, 22. März 2025, um 10.00 h, eine (offene) Trauerfeier in der Kapelle des Kommunalfriedhofs Essen-Überruhr, Holthuser Tal 10, statt.
Die Trauerrede hält Thomas Sieberath, die tonARTisten singen.

Monika hat vor Ihrem Tod ausdrücklich darum gebeten, nicht in schwarzer, sondern in farbenfroher Kleidung teilzunehmen.

Wir bitten zu akzeptieren,
dass die anschließende Urnenbeisetzung ausschließlich im Kreis der Familie stattfinden soll.

Verzichtet bitte auf Blumengeschenke. Diejenigen, die etwas Gutes tun wollen, können gern für die Krebsforschung  spenden. 
Spenden können auf das TVE-Konto DE69 36060488 0200020700 überwiesen oder im TVE-Büro abgegeben werden, von wo sie an die Krebsforschung weitergeleitet werden. 
Bedanken möchte sich Monis Familie für die vielen bewegenden Worte in den  Beileidsbekundungen der letzten Tage.

2025/AKTIV.178 25.02.2025

Die Ausgabe 178 der "AKTIV./März 2025" ist erschienen!