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Die "TVE-Jugend"

Die "TVE-Jugend" ist die eigenständige Kinder- und Jugendorganisation des TVE.
Zu ihr gehören automatisch alle TVE-Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die "TVE-Jugend" ist gleichermaßen Sport- und Jugendorganisation.

Jugendordnung in der Fassung vom 18.02.2013

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Die "TVE-Jugend" ist die Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen im TVE Burgaltendorf sowie ihrer Mitarbeiter/-innen.

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Sie ist eine eigenständige Organisation innerhalb des Vereins und entspricht somit den rechtlichen Anforderungen für den Empfang öffentlicher Mittel und für die öffentliche Anerkennung als "Freier Träger der Jugendhilfe".

Notwendige Abstimmungen zwischen ihren Angelegenheiten und denen der erwachsenen Mitglieder des Vereins erfolgen durch die/den von der TVE-Jugend gewählte/n Jugend- und Sportleiter/-in sowie dem/der von der Mitgliedversammlung auf Empfehlung der TVE-Jugend gewählten Geschäftsführer (des Gesamtvereins) im TVE-Vorstand.

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Der Zweck der Organisation TVE-Jugend liegt darin, elementare Bedürfnisse junger Menschen zu erfüllen sowie persönliche Hilfen zu geben. Dazu setzt sie sich die Ziele, die an den Bedürfnissen, Wünschen und Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert sind.

Die gesetzten Ziele werden angestrebt, indem durch das Organisieren und Anbieten von Leistungen Aufgaben erfüllt werden.

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Die TVE-Jugend geht davon aus, dass junge Menschen im wesentlichen die nachfolgenden, anerkennenswerten Bedürfnisse mit der Teilnahme an Aktivitäten und Angeboten der TVE-Jugend verbinden: Sie treiben Sport, um

  • Kraftüberschüsse und Aggressionen abzubauen
  • sich gesund und fit zu fühlen
  • sich auszutoben
  • sich selbst zu überwinden, sich mit anderen zu messen und durch Leistung und Engagement Anerkennung zu finden
  • das Zusammenwirken in einer Mannschaft zu erleben und zu genießen
  • Sie möchten
  • Solidarität erleben
  • Geselligkeit erleben und pflegen
  • Gruppenerfahrungen sammeln und soziale Rollen erlernen
  • Toleranz-, Kompromiss- und Kooperationsbereitschaft erlernen und erleben
  • eigene Angelegenheit selbst bestimmen dürfen
  • Mitverantwortung tragen und Verantwortlichkeit erlernen können
  • etwas freiwillig außerhalb des Elternhauses, der Schule und des Berufs tun können
  • gleichaltrige Gesprächspartner suchen und finden, die ähnliche Probleme zu bewältigen haben und über ähnliche Interessen verfügen
  • Neues erleben und erfahren
  • Begabungen, Neigungen und Interessen entdecken und nutzen
  • sich kreativ betätigen
  • Erfahrungen ohne Repressionen sammeln
  • Freude empfinden und Erfolgserlebnisse haben
  • individuelle Freiheit erleben
  • Konflikte austragen und bewältigen
  • sich anderen in Freundschaft und Zuneigung widmen
  • Zerstreuung finden.

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Aus den anerkennenswerten Bedürfnissen junger Menschen leitet die TVE-Jugend ihre Ziele ab:

- Verbesserung der Lebensqualität

- Förderung im psychologischen Bereich:

  • Förderung der Kreativität
  • Stärkung der Selbstsicherheit
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Stärkung der Bereitschaft zum Engagement
  • Überwindung von Enttäuschungen
  • Abbau von Egoismen
  • Aufbau sozialen Verhaltens
  • Entwicklung von Eigeninitiative
  • Erlebnis von Freude und Erfolg mit anderen

- Förderung im biologischen Bereich:

  • Förderung physischer Leistungsfähigkeit
  • Verbesserung motorischer Fähigkeiten

Gesundheitsvorsorge

- Förderung im sozialpädagischen Bereich:

  • Respektierung von Leistung
  • Entwicklung von Kommunikationsfähigkeit
  • Entwicklung von Solidaritätsfähigkeit
  • Entwicklung von Kooperations- u. Integrationsfähigkeit
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Selbstverwirklichung
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Konfliktlösung
  • Förderung von Toleranz und Fairness

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Wege zum Ziel sind Aufgaben. Die TVE-Jugend nimmt die Hauptaufgabe, "Für und mit jungen Menschen arbeiten", wahr. Diese Hauptaufgabe lässt sich in Teilaufgaben zerlegen:

 

- Möglichkeiten zum Sporttreiben bieten:

  • Turnen
  • Leistungsturnen
  • Rhönradturnen
  • Volleyball
  • Leichtathletik
  • Badminton
  • Fitnesstraining
  • Folkloretanz
  • befristete Sportangebote

- Möglichkeiten außersportlicher Freizeitgestaltung bieten:

  • gesellige Veranstaltungen
  • Ausflüge
  • Ferienfahrten
  • Kursangebote
  • Neigungsgruppen

- Hilfen geben, informieren, beraten:

  • Info-Veranstaltungen
  • Problemberatung
  • Bildungsveranstaltungen
  • Lehrgänge
  • Mitarbeit

- Mit- und Selbstbestimmungsaufgaben wahrnehmen:

  • Jugendtreffen
  • Jugendrat

- Mittelbare Aufgaben wahrnehmen:

  • Führung und Organisation
  • allgem. Verwaltung
  • Finanzwirtschaft
  • Öffentlichkeitsarbeit

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Zur Wahrnehmung der im Aufgabengliederungsplan aufgeführten Aufgaben richtet die TVE-Jugend 8 Organe - davon 2 gemeinsam mit dem Gesamtverein - ein:

  • .1 das Jugendtreffen
  • 2. der Jugendrat
  • 3. der/die Jugendleiter/-in
  • 4. der/die Sportleiter/-in
  • 5. der/die Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins, auf Empfehlung der TVE-Jugend durch die Mitgliederversammlung gewählt)
  • 6. den Mitarbeiterkreis Sport (gemeinsam mit dem Gesamtverein)
  • 7. den Mitarbeiterkreis Organisation (gemeinsam mit dem Gesamtverein)
  • 8. das Team Freizeit

Dieser Aufbau lässt sich durch ein Organigramm darstellen.

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Das JUGENDTREFFEN ist das (formelle) Treffen der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend und hat folgende Kompetenzen:

Ändern und Neufassen der Jugendordnung

Entscheiden in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung, in denen sich die Organe der TVE-Jugend nicht einigen können

Wahl von Jugend- und Sportleiter/-in in geheimer Wahl für vier Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin

Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Wahl des/der Geschäftsführers/-in 

Abstimmen über Anträge auf Abwahl von Jugend-, Sportleiter/-in (Ein Antrag auf Abwahl muss von mindestens 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend schriftlich gestellt werden).

ZUSÄTZLICHE JUGENDTREFFEN werden durchgeführt, wenn mindestens drei Organe der TVE-Jugend oder 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend es schriftlich beantragen.

Der/die Jugendleiter/-in lädt die stimmberechtigten Mitglieder der TVE-Jugend spätestens zehn Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich ein. Den Termin für das JUGENDTREFFEN legt der Jugendrat fest. In der Einladung werden die Besprechungspunkte genannt.

Stimmberechtigt beim JUGENDTREFFEN sind alle anwesenden Mitglieder der TVE-Jugend, soweit sie im Vorjahr mindestens 12, aber noch nicht 18 Jahre alt geworden sind, und - falls sie anwesend sind - Jugendleiter/-in, Sporteiter/-in, Geschäftsführer/-in sowie die Jugendsprecher/-innen.

Das JUGENDTREFFEN ist unabhängig davon, wie viele Mitglieder der TVE-Jugend anwesend sind, beschlussfähig. Es wählt mit relativer, beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

Das JUGENDTREFFEN wird gemeinsam oder nach Absprache von Jugend-, Sport- und/oder Geschäftsführer/-in geleitet.

Die Niederschrift vom JUGENDTREFFEN wird den stimmberechtigten Mitgliedern innerhalb eines Vierteljahres nach dem JUGENDTREFFEN ausgehändigt. Sie gilt als genehmigt, wenn innerhalb eines Monats nach Aushändigung keine Einwände erhoben werden.

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Der JUGENDRAT soll durch seine Zusammensetzung die verschiedenen Interessengruppen in der TVE-Jugend widerspiegeln. Er besteht daher aus:

dem/der Jugendleiter/-in

einem/einer Jugendsprecher/-in je angefangene 10 Mitglieder der TVE-Jugend (soweit mindestens 12 J. alt) der Sportgruppen, in denen Mitglieder der TVE-Jugend (soweit mindestens 12 J. alt) Sport treiben.

Während es Aufgabe der Jugendsprecher/innen ist, sich durch ständigen Kontakt mit den Mitglieder der TVE-Jugend über deren Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik zu informieren und sie in den JUGENDRAT einzubringen, ist es Aufgabe des JUGENDRATES,

die Interessen, Wünsche, Anregungen und Kritik der Mitglieder der TVE-Jugend zu diskutieren, Verbesserungs- und Lösungsmöglichkeiten dazu aufzuzeigen und ihre Umsetzung einzuleiten,

 "Bestimmungen" sowie die "Erläuterungen" in der Konzeption der TVE-Jugend zu beschließen oder zu ändern,

die Etatrechnung sowie den Bericht der von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählten Buchprüfer/innen, die die Finanzbuchhaltung auf ihre ordnungsgemäße und rechnerische Richtigkeit hin prüfen, zur Kenntnis zu nehmen,

in Angelegenheiten grundsätzlicher und/oder außerordentlicher Bedeutung zu entscheiden,

in Angelegenheiten zu entscheiden, in denen sich die zuständigen Teams nicht einigen können,

Wahl von Jugend- und Sportleiter/-in, soweit erforderlich, mit Wirkung bis zum nächsten (ZUSÄTZLICHEN) JUGENDTREFFEN,

sind weitere Aufgaben und Kompetenzen des JUGENDRATES.

Der JUGENDRAT kann Beschlüsse fassen, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Er beschließt mit einfacher Mehrheit.

Die Jugendsprecher/-innen werden von den Gruppen, deren Interessen sie vertreten, innerhalb von vier Wochen vor dem JUGENDTREFFEN für zwei Jahre mit Wirkung bis zum nächsten Wahltermin gewählt.

Erfolgt die Wahl eines/einer Jugendsprecher/-in zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zum Wahltermin vor dem nächsten JUGENDTREFFEN.

Scheiden sie aus der Sportgruppe/Abteilung, die sie vertreten, aus, ist ihr Mandat zum Zeitpunkt des Ausscheidens beendet.

Die Jugendsprecher/-innen müssen bei ihrer Wahl mindestens 12, dürfen aber noch nicht älter als 17 Jahre sein.

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Der MITARBEITERKREIS SPORT, Organ des Gesamtvereins, ist für den gesamten sportpraktischen Bereich des Vereins zuständig und entscheidungsbefugt.

Hauptaufgabe des MITARBEITERKREIS SPORT, der aus den Sportleitern/-innen und den Leitern/-innen der TVE-Abteilungen besteht, ist die Koordination der Interessen und Aktivitäten der Abteilungen sowie die Auswahl, der Einsatz und die Aus- und Fortbildung von Helfern/-innen und Übungsleitern/-innen.

Die Abteilungsleiter/-innen erfüllen die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben ihrer Abteilungen. Es werden innerhalb von 14 Tagen nach der Mitgliederversammlung

die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich Kinder und/oder Jugendliche tätig sind, von dem/der vom Jugendtreffen gewählten Sportleiter/-in ernannt

die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen ausschließlich volljährige Mitglieder tätig sind, von dem/der von der Mitgliederversammlung gewählten Sportleiter/-in ernannt

die Abteilungsleiter/-innen von Abteilungen, in denen sowohl minderjährige als auch volljährige Mitglieder tätig sind, von beiden Sportleiter/-innen gemeinsam ernannt.

Die Ernennungen erfolgen mit Wirkung bis zum nächsten Mitgliederversammlung. Erfolgt die Ernennung zu einem anderen Zeitpunkt, so erzielt sie ihre Wirkung bis zur nächsten Mitgliederversammlung..

Alle Mitarbeiter/-innen einer Abteilung bilden unter Führung des/der Abteilungsleiter/-in den "Mitarbeiterkreis" dieser Abteilung.

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Das TEAM FREIZEIT hat die Aufgabe, ein attraktives Angebot zur außersportlichen Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu organisieren und durchzuführen.

Es besteht aus:

  • dem/der Jugendleiter/-in
  • dem/der Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins)
  • den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Teams
  • den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Teams
  • den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
  • den für einen Einsatz innerhalb des Teams zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in ins TEAM FREIZEIT, die Beendigung der Zugehörigkeit zum Team sowie der Einsatz innerhalb des Teams erfolgen - je nach abgesprochener Zuständigkeit - durch Jugendleiter/-in oder Geschäftsführer/-in.

Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des TEAM FREIZEIT werden durch Jugendleiter/-in bzw. Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihm/ihr selbst oder durch von ihm/ihr eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

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Der MITARBEITERKREIS ORGANISATION, Organ des Gesamtvereins, ist für die mittelbaren Aufgabengebiete (Finanzwirtschaft, Führung & Organisation, Mitgliederverwaltung und -betreuung, Außenbeziehungen/externe Öffentlichkeitsarbeit) ständig und entscheidungsbefugt.

Es besteht aus:

  • dem/der Geschäftsführer/-in (des Gesamtvereins)
  • dem/der Organisationsleiter/-in (des Gesamtvereins)
  • den Mitarbeiter/-innen der Arbeitsgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
  • den Mitarbeiter/-innen der Projektgruppen innerhalb des Mitarbeiterkreises
  • den für einzelne Aufgaben allein eingesetzten Mitarbeiter/-innen
  • den für einen Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises zur Verfügung stehenden Mitarbeiter/-innen (Pool).

Die Aufnahme eines/einer Mitarbeiter/-in in den MITARBEITERKREIS ORGANISATION, die Beendigung der Zugehörigkeit zum MITARBEITERKREIS ORGANISATION sowie der Einsatz innerhalb des Mitarbeiterkreises erfolgen durch den/die Geschäftsführer/-in und den/die Organisationsleiter/-in gemeinsam. Die Arbeits- und Projektgruppen innerhalb des MITARBEITERKREISES werden durch Organisationsleiter/-in und Geschäftsführer/-in eingerichtet und von ihnen selbst oder durch von ihnen eingesetzte Arbeitsgruppen- bzw. Projektleiter/-innen geführt.

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Die Organe JUGENDRAT -MITARBEITERKREIS SPORT - MITARBEITERKREIS ORGANISATION - TEAM FREIZEIT stehen gleichrangig nebeneinander. Eine hervorgehobene Stellung hat lediglich das JUGENDTREFFEN.

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Es führt/führen:

  • der/die JUGENDLEITER/-IN den Jugendrat,
  • der/die SPORTLEITER/-INNEN den Mitarbeiterkreis Sport,
  • der/die GESCHÄFTSFÜHRER/-IN und der/die ORGANISATIONSLEITER/-IN den Mitarbeiterkreis Organisation
  • JUGEND- und ORGANISATIONSLEITER/-IN das Team Freizeit
  • durch Koordination. Sie haben Richtlinienkompetenz in ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.

 

gez. Marc Schäfer (Jugendleiter)
gez. Gerhard Spengler (Geschäftsführer)
gez. Ursula Kernebeck (Sportleiterin)