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Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt

Wir möchten uns auf diesem Weg vorstellen. Wir, das sind Berthold Werth und Birgit Spengler, bilden das Team" Kinder- und Jugendschutz" im TVE. Wir sind die Ansprechpartner*in für das Thema "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt im Sport".

Unsere Kontakte:
Birgit Spengler (birgit.spengler@tve-burgaltendorf.de);

Berthold Werth (berthold.werth@tve-burgaltendorf.de);

Zusätzlich gibt es auch den immer erreichbaren Kinder- und Jugendnotruf unter der Telefonnummer: 0201 265050.

Wie nah ist zu nah? Was tun wir, damit nichts geschieht?

Wie nah ist zu nah? Was tun wir, damit nichts geschieht?

Die körperliche und emotionale Nähe, die beim Sportausüben entstehen kann, soll bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Falls dennoch der Eindruck entsteht, dass dies in unserem Verein der Fall ist, sollte sofort Kontakt zu einer/einem von uns aufgenommen werden. Es ist sehr wichtig, dass darüber gesprochen wird, denn Schweigen schützt die Falschen! Selbst, wenn nur ein merkwürdiges Gefühl aufkommt, muss dieses Unwohlsein schnell geklärt werden.

Nehmt in solchen Fällen unser Angebot an. Wir sind für euch da - auch im Zweifelsfall.

Birgit Spengler ist Sportlehrerin und Fitnesstrainerin, sie betreut das Kraftgerätetraining im AKTIV PUNKT. Sie ist ausgebildete Beratungslehrerin und Schulsanitätsausbilderin und hat an der Städtischen Realschule in Velbert unterrichtet.

Berthold Werth kennen viele vom Judo als Übungsleiter. Berthold ist zudem Schulsozialarbeiter am Leibniz-Gymnasium in Essen und hat zudem mehrere Zusatzausbildungen in diesem Bereich absolviert.

Beide kennen sich also mit inneren und auch äußeren „Verletzungen“ aus. Zudem arbeiten sie schon seit vielen Jahren im TVE mit.

Stand März 2024

Das Konzept in seiner derzeitigen Fassung sieht folgendermaßen aus:

_____________________

Konzept
des TVE Burgaltendorf zum Thema
"Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt im Sport“

Inhaltsverzeichnis

Präambel/Vorstandsbeschluss

Prävention

Intervention

Rehabilitation

Ansprechpartner*in

Anlagen (jeweils als PDF zum Herunterladen weiter unten):
Anlage 1: Der Ablauf bei einem Verdachtsfall
Anlage 2: Der Ablauf bei einer konkreten Grenzverletzung
Anlage 3: Dokumentationsbogen

Präambel/Vorstandsbeschluss
Für den Turnverein Einigkeit Burgaltendorf 1901 e.V. (TVE) steht das Wohl aller Mitglieder an erster Stelle. Hierzu gehören natürlich auch alle Kinder und Jugendlichen, die bei uns trainieren und an gemeinsamen Veranstaltungen und Unternehmungen des Vereins teilnehmen.

Die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sollen angstfrei am Vereinsleben teilnehmen können und vor Diskriminierung, Gewalt und sexueller Belästigung sicher sein. Die im und durch den Sport bedingte körperliche und emotionale Nähe birgt die Gefahr von körperlichen Übergriffen, die einen sexuellen und / oder gewalttätigen Hintergrund haben können.

Alle im Verein Tätigen müssen sich der Verantwortung bewusst sein und durch Aufmerksamkeit und problemorientiertes Handeln den Kindern und Jugendlichen das Gefühl geben, dass sie im Verein sicher aufgehoben sind und ernst genommen werden. Potenzielle Täter sollen abgeschreckt werden.

Wir haben dieses Schutzkonzept als zentrale Verhaltensregel für alle entwickelt, für Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Gruppenhelfer*innen und für alle Personen, die für oder im Auftrag des Vereins Kontakte zu Kindern und Jugendlichen haben.

Unsere Kurs-, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen sollen in der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes durch dieses Konzept zusätzlich unterstützt und geschützt werden.

Das Schutzkonzept des Turnverein Einigkeit Burgaltendorf 1901 e.V. wurde am 20. März 2024 vom Vorstand beschlossen.

Gezeichnet der Vorstand:

Essen, 20.03.2024
Eckhard Spengler - Gerhard Spengler – Christiane Spengler

 

Das Schutzkonzept umfasst zwei Aufgabenbereiche:

Prävention und Intervention

1. Prävention

1.1. Qualifikation und Weiterbildung

- von Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Gruppenhelfer*innen im Kinder- und

Jugendbereich,

- von gewählten Jugendvertreter*innen des Jugendvorstandes

- Betreuer*innen

Eine Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz ist eine fortlaufende Qualifizierung aller im TVE Mitarbeitenden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.


1.2. Sensibilisierung
- aller Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Gruppenhelfer*innen im Verein

- von Helfer*innen, die regelmäßig bei Fahrten / Veranstaltungen unterstützen, die

vom Verein organisiert werden.

- Betreuer*innen bei Übernachtungsveranstaltungen

- Mitgliedern des Jugendvorstandes

Alle o.g. Personengruppen werden 2024 an einer, vom Präventionsteam durch-geführten Sensibilisierungsschulung zum Thema Kinder- und Jugendschutz – Schutz vor sexuellem Missbrauch teilnehmen.

Ein Handlungsleitfaden wird auf der Homepage veröffentlicht und kann im Bedarfsfall in gedruckter Form an die Vereinsmitarbeiter*innen ausgehändigt werden.

Neue Vereinsmitarbeiter*innen werden in einem persönlichen Gespräch durch das Präventionsteam Berthold Werth / Birgit Spengler mit der Thematik vertraut gemacht.

Alle Sportler*innen im Verein und die Eltern (von minderjährigen Sportlern) können sich über die Homepage sowie über die vereinseigene Zeitschrift ‚AKTIV.‘ über das Schutzkonzept informieren.

1.3. Ehrenkodex
Alle im TVE tätigen Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Gruppenhelfer*innen, Betreuer*innen, Vorstandsmitglieder müssen den nachstehenden Ehrenkodex des Landessportbundes unterzeichnen.

Die Vorlage für den Ehrenkodex befindet sich auf der Homepage des TVE.

1.4. Erweitertes Führungszeugnis
Alle im TVE tätigen Mitarbeiter*innen und Übungsleiter*innen ab 14 Jahre müssen ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintrag vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis ergänzt die Präventionsmaßnahmen im Verein.

2. Intervention
Im Falle eines konkreten Verdachts oder Vorfalls muss schnell gehandelt werden. Für den / die Betroffene(n) stehen verschiedene Ansprechmöglichkeiten und Handlungsabläufe zur Verfügung, die im Folgenden beschrieben werden.

2.1. Grundsätze
Sucht der / die Betroffene das Gespräch, muss eine Atmosphäre geschaffen werden, in der der / die Betroffene sich sicher und ernst genommen fühlt. Der / Die Betroffene soll nicht das Gefühl haben, etwas falsch gemacht zu haben oder falsch zu machen.

Es dürfen bei dem vertrauensvollen Gespräch keine Versprechungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden können. Sätze wie „Der Täter / die Täterin wird auf jeden Fall bestraft“ oder „Ich verspreche dir, alles wird gut“ sind auf jeden Fall zu vermeiden. Der Prozess zur Aufklärung und Lösung kann langwierig sein.

Für die Person, die den Vorfall aufgenommen hat, kann dies eine belastende Situation darstellen. Sie sollte sich in diesem Fall an die Ansprechpartner des Präventionsteams (Birgit Spengler / Berthold Werth) wenden.

Die Sicherheit des Opfers steht im Mittelpunkt, und es muss deutlich werden, dass alles für seinen Schutz getan wird. Das bedeutet auch, dass prekäre Situationen nicht heruntergespielt werden dürfen.

Prinzipiell soll Ruhe bewahrt werden, ein überstürztes, unüberlegtes und unsensibles Handeln sollte vermieden werden, es sei denn, das Opfer muss im Rahmen einer Sofortmaßnahme dem Vorfall entzogen werden (Gefahr im Verzug). Hier gilt die sofortige Schadensbegrenzung und der Schutz des / der Betroffenen als oberstes Gebot; je nach Schwere des Vorfalls wird ggf. die Polizei eingeschaltet.

Der Vorfall muss zeitnah bearbeitet werden. Dazu findet ein Gespräch / Austausch zwischen der Person, die den Vorfall dokumentiert hat und einem Mitglied des Präventionsteams unter Einbeziehung des Dokumentationsbogens statt.

Im weiteren Verlauf sollte ein Gespräch mit den am Vorfall Beteiligten und einem Mitglied des Präventionsteams geführt werden. Auch bei diesem Gespräch ist darauf zu achten, dass eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen wird. Bei minderjährigen Opfern kann ein Elternteil hinzugezogen werden, wenn es damit einverstanden ist.

Sämtliche Informationen, die ausgetauscht werden, unterliegen der Schweigepflicht, das heißt, es werden keine Informationen ohne entsprechendes Einverständnis weitergegeben. Gegebenenfalls wird der Vorstand informiert oder eine externe Beratung in Anspruch genommen. Der / Die Täter*in wird nicht mit der Aussage des Opfers konfrontiert; Gerüchte müssen vermieden werden.

Um ein möglichst genaues Bild des Vorfalls zu bekommen, müssen alle Beteiligten und mögliche Zeugen befragt werden. Oft ist nicht einschätzbar, wie der / die Täter*in auf die Beschuldigung reagiert. Diese Konfrontation kann zu einer Verschlimmerung der Lage des Opfers führen. Damit dies nicht eintritt, müssen alle Beteiligten sehr aufmerksam sein. Das Gespräch mit dem / der Täter*in muss gut vorbereitet sein und sollte zu zweit geführt werden.

Das Vertuschen oder Herunterspielen der Tat oder die Deckung des Täters / der Täterin ist keine Option. In jedem Fall eines Verdachts muss gehandelt werden. Dadurch sichert sich die Person ab, die den Vorfall bemerkt, und damit auch den Verein und dem Opfer kann Hilfe angeboten werden.

2.2. Empfohlenes Vorgehen und Umsetzen
Das Präventionsteam soll schnellstmöglich kontaktiert werden und bei jeder Kontaktaufnahme soll auf sie hingewiesen werden.

Die Verschriftlichung sämtlicher Beobachtungen und diesbezüglicher Gespräche ist notwendig und sollte von erwachsenen Mitarbeiter*innen erfolgen. Minderjährige Mitarbeiter*innen sollen frühzeitig einen Erwachsenen ihres Vertrauens hinzuziehen, um die Dokumentation zu ermöglichen.

Der Dokumentationsbogen soll bei allen Gesprächen benutzt werden. Sollte dieser nicht verfügbar sein, können Notizen dem Bogen später zugefügt werden. Es wird alles archiviert und vor dem Zugriff Dritter geschützt. Das Gleiche gilt für alle anderen Beweismittel.
Der Dokumentationsbogen ist unten als herunterladbares PDF angefügt.

Beim Handeln in einem Fall sollte unterschieden werden, ob es sich um einen Verdachtsfall oder einen konkreten Vorfall handelt. Die angegebenen Vorgehensweisen dienen als Hilfe und sollten dem Einzelfall angepasst werden. Die Dokumentation sämtlicher Beobachtungen, Gespräche und Ergebnisse ist unbedingt zu beachten.


2.2.1. In einem Verdachtsfall wird dem Präventionsteam oder einer anderen Vertrauensperson, die im Verein tätig ist, der Vorfall mitgeteilt und mit Hilfe des Beobachtungsbogen dokumentiert.

Diese Mitteilung wird im Präventionsteam besprochen und weitere Schritte werden geplant, das heißt, es werden weitere Informationen zu dem Vorfall durch mögliche Zeugenbefragung zusammengetragen.

Das Opfer, mögliche Zeugen*innen und der / die Beschuldigte werden getrennt voneinander befragt, die Inhalte dokumentiert, damit ein möglichst genaues Bild des Vorfalls erstellt werden kann.

Die Ergebnisse werden ausgewertet und Konsequenzen in Absprache, ggf. mit dem Vorstand, getroffen und durchgeführt.

(Eine Zusammenfassung des konkreten Ablaufs bei einem Verdachtsfall ist als herunterladbares PDF unten angefügt.)


2.2.2. Bei einer konkreten Grenzverletzung muss diese direkt gestoppt werden. Je nach Schwere des Vorfalls muss die Polizei hinzugezogen werden. An erster Stelle steht der Schutz des Opfers mit der Konsequenz, dass Opfer und Täter*in sofort räumlich voneinander getrennt werden.

Es ist besonders wichtig, dass sämtliche Beteiligte und Zeugen*innen namentlich erfasst werden.

Je nachdem, wo der Vorfall passiert ist, sollte gewährleistet werden, dass die restliche Sportgruppe nicht unbeaufsichtigt ist. Dazu die Sportgruppe entweder in kleine Gruppen aufteilen und durch Helfer*innen beaufsichtigen lassen oder die Sportstunde beenden und die Teilnehmer*innen in die Umkleiden schicken.

Unverzüglich muss eine Mitteilung an das Präventionsteam im Verein gehen. Diese sprechen die weitere Vorgehensweise ab.

Es folgt eine zeitnahe Einladung von Täter*in und Opfer zu voneinander getrennt geführten Gesprächen. Bei Minderjährigen können mit deren Zustimmung die Erziehungsberechtigten an dem Gespräch teilnehmen. Sollten sie nicht teilnehmen, müssen sie über den Vorfall und die weiteren geplanten Schritte informiert werden.

Die Ergebnisse der Gespräche werden vom Präventionsteam zusammengetragen und die erforderlichen Schritte abgesprochen, je nach Schwere des Vorfalls unter Einbeziehung des Vorstandes.

Das Opfer erhält Informationen zu den nächsten Schritten und der / die Täter*in zu den Konsequenzen in schriftlicher Form. Der / die Täter*in erhält die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Vorstand und dem Team über die Konsequenzen zu führen.

Das Opfer erhält, falls notwendig, weitere externe Hilfsangebote.

(Eine Zusammenfassung des Ablaufs bei einer konkreten Grenzverletzung ist als herunterladbares PDF unten angefügt.)

3. Rehabilitation

Es ist nicht auszuschließen, dass eine Person zu Unrecht beschuldigt wird. Eine zu Unrecht beschuldigte Person hat das Recht auf vollständige Rehabilitation.

Diese ist unverzüglich und sorgfältig, wie bei der Überprüfung des Verdachts, einzuleiten und wiederherzustellen.

Die Rehabilitation hat das Ziel der Wiederherstellung des guten Rufs der fälschlich verdächtigten Person. Dazu gehört auch die Wiederherstellung einer Vertrauensbasis innerhalb des Vereins, damit die Person im Hinblick auf die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen wieder als Mitarbeiter einsetzbar ist.

3.1. Empfohlenes Vorgehen bei der Rehabilitation

An dem Verfahren sind sowohl das Präventionsteam als auch der Vorstand beteiligt. Der / Die zu Unrecht Beschuldigte wird durch das Team über den Rehabilitationsplan in Kenntnis gesetzt und erteilt dem Team die Zustimmung.

Arbeitsrechtlich gilt der zu Unrecht geäußerte Verdacht als nie aufgenommen und wird in keiner Dokumentation erwähnt. Alle diesbezüglichen Vorgänge und Dokumentationen sind zu vernichten.

Es werden alle Personen informiert, die in dem Verdachtsfall involviert waren, dass der Verdacht nicht mehr besteht. Dies kann auch Personen außerhalb des Vereins betreffen, wie Mitarbeiter*innen in Schulen oder Kitas.

Für den Fall, dass der Verdachtsfall an die Öffentlichkeit gelangt ist, muss der Verein durch eine öffentliche Stellungnahme darüber informieren, dass der Verdacht ausgeräumt ist.

Es werden vom Verein unterstützende Maßnahmen für den / die Rehabilitierte / n angeboten mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen.

4. Ansprechpartner*innen

4.1. Interne Ansprechpartner*in

Das Präventionsteam sollte immer zuerst kontaktiert werden. Die Ansprechpartner*in sind über die Mailadressen birgit.spengler@tve-burgaltendorf.de oder berthold.werth@tve-burgaltendorf.de zu erreichen. Die Mailadressen sind auch auf der TVE-Homepage veröffentlicht.

4.2.Externe Ansprechpartner*innen

Sollte sich bei der Bearbeitung eines Vorfalles herausstellen, dass externe Hilfe notwendig ist, wird das Präventionsteam externe Ansprechpartner*innen kontaktieren.

In diesem Fall die Familienberatungsstellen der Stadt Essen und / oder den Kinderschutzbund Essen. Zusätzlich gibt es auch den immer erreichbaren Kinder- und Jugendnotruf unter der Telefonnummer: 0201 265050 .

 

 

EHRENKODEX für alle Mitarbeitenden in Sportvereinen und -verbänden

Diesen Ehrenkodex haben alle TVE-Mitarbeiter*innen, die mit Kinden, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammen kommen, unterschrieben.

Elternkompass - Fragen und Antworten zum Kinder- und Jugendschutz im Sportverein

(Ministerium für Familie , Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW und Landessportbund NRW, 2015)

Ansprechpartner*in im TVE Burgaltendorf:
Birgit Spengler (birgit.spengler@tve-burgaltendorf.de; 0201 571656)
Berthold Werth (berthold.werth@tve-burgaltendorf.de; 0201 50772235)