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Für jedes Neumitglied fällt einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 8,00 € an. Sie dient im Wesentlichen dazu, die Kosten des Aufnahmeverfahrens zu decken.
Durch die Begründung der Mitgliedschaft entsteht die Pflicht zur Zahlung des VEREINSbeitrags ab dem Aufnahmemonat bis zum Austrittsdatum.
ZUSÄTZLICH zum VEREINSbeitrag werden nur für die Mitglieder weitere Beiträge erhoben, die sich in einer der "kostenintensiveren Abteilungen/Gruppen" betätigen (Um welche Abteilungen/Gruppen es sich handelt, sehen Sie in den "Beitrags- und Gebührenregelungen".) Der Abteilungs-/Sportgruppenbeitrag dient der Deckung der Abteilungs-/Gruppenkosten, die nicht über den VEREINSbeitrag von ALLEN Mitgliedern getragen werden sollen:
Allen Interessenten/Interessentinnen wird die Möglichkeit eingeräumt, das Vereinsangebot bis zu einem Monat kostenlos auszuprobieren. Zum 01. des darauf folgenden Monats wird bei weiterer Nutzung von Vereinsangeboten die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf - durch das Stellen eines Aufnahmeantrags - erforderlich.
Für die Nutzung des Sportangebots nach Ablauf des Probemonats wird für die Zeit ohne Mitgliedschaft eine "Nichtmitglieder-Teilnahmegebühr" in Rechnung gestellt. Sie beträgt das Zweifache des ansonsten anfallenden Beitrags.
Diese Regelung haben wir eingeführt, weil wir es im Sinne einer Gleichbehandlung aller Mitglieder nicht akzeptieren können, wenn "Schnupperer" den Beginn der Mitgliedschaft mit vielen Tricks und sehr kreativen Begründungen um Monate hinauszögern.
Weitere Kosten können nur bei der Teilnahme an Kursen des Kursprogramms (für Mitglieder deutlich günstigere Kursgebühren) oder natürlich bei der Teilnahme an ausgeschriebenen Freizeitaktivitäten wie Reisen, Besichtigungen etc. anfallen.
Umlagen, Pflichtarbeitsstunden oder Ähnliches gibt es im TVE nicht.
Ein SEPA-Lastschriftmandat wird vorausgesetzt bzw. ist Bedingung für die Aufnahme in den Verein, weil es ein Grundprinzip des TVE ist, seinen Mitgliedern ein möglichst hochwertiges Angebot zu möglichst niedrigen Kosten zu unterbreiten,... und die Einsparung von Arbeitszeit in der Buchhaltung durch den Bankeinzug ist erheblich.