Die Vereinsmitgliedschaft |
AUFNAHMEANTRAG Die Mitgliedschaft im TVE Burgaltendorf muss - schriftlich - beantragt werden, und zwar entweder - mit dem Formular "Aufnahme-Antrag", das
erhältlich ist oder unter
ausgefüllt und online abgesandt werden kann. Der TVE bestätigt die Aufnahme in den Verein durch den Versand einer Aufnahmebestätigung. BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT Das
TVE-Sportangebot darf bis zu einem Monat nach der ersten Teilnahme
kostenlos ausprobiert werden.
Die Aufnahme erfolgt immer zum Ersten eines Monats. VOLLMITGLIEDSCHAFT/KURZZEITMITGLIEDSCHAFT Die Kurzeitmitgliedschaft unterscheidet sich von der Vollzeitmitgliedschaft i.W. nur durch die Möglichkeit, nicht nur zum 31.12., sondern auch zum 30.06. eines jeden Jahres aus dem Verein auszutreten. Die Kurzzeitmitgliedschaft wird nur für Mitglieder der Abteilung "Kraftgerätetraining" angeboten. Der
Austritt aus dem Verein ist alljährlich zum 31.12. (bei
Kurzzeitmitgliedschaft auch zum 30.06.) möglich. Er muss schriftlich an
die Vereinsanschrift (TVE Burgaltendorf, Holteyer Str. 29, 45289 Essen)
oder im TVE-Büro (schriftlich zur Niederschrift) mit einer Frist von 14
Tagen erklärt werden. Der TVE bestätigt den Austritt aus dem Verein
durch den Versand einer Austrittsbestätigung. |
WEITERE
INFORMATIONEN: |
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www.tve-burgaltendorf.de/100_ORGANISATION/101_fuehrung&organisation/101-03_lebenslagen/lebenslage-mitgliedschaft/ aktualisiert: 24.06.2016 |